Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Bedingungen, unter denen wir Hunzi bereitstellen und du es einsetzt. Verträge schließen wir nur mit Unternehmen.
Stand: 2026-08-10
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
(1) Diese AGB gelten für Verträge über die Bereitstellung des cloudbasierten KI-Kundenkommunikationsdienstes „Hunzi" (der „Dienst") zwischen der Hunzi Systems GmbH, Mitterstraßweg 17, 82064 Straßlach-Dingharting, Amtsgericht München HRB 312494, USt-IdNr. DE462819243, vertreten durch die Geschäftsführer Saghar Ayyaz und M. Mousa Siddiqi (nachfolgend „Anbieter"), und dem Kunden.
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters Vertragsbestandteil (§ 305 Abs. 2 BGB).
(4) Rangfolge bei Widersprüchen: (a) individuelle schriftliche Vereinbarung/ Auftragsbestätigung, (b) Leistungsbeschreibung/Order Form, (c) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, § 9), (d) diese AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt den Dienst als Software-as-a-Service über das Internet bereit: ein mandantenfähiger KI-Assistent, der im Auftrag des Kunden mit dessen Endkunden über die gebuchten Kanäle (Chat-Widget, WhatsApp, Telefon/Sprache) kommuniziert.
(2) Konkreter Funktions-/Leistungsumfang, Kanäle, Werkzeuge (z.B. PMS-/ ERP-Anbindung, Türöffnung, Buchung/Zahlung) und Nutzungsgrenzen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung/Bestellung.
(3) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln, solange der geschuldete Kernfunktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(4) Kein Erfolg/keine Rechtsberatung: Geschuldet ist die Bereitstellung des Dienstes, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner KI-Ausgaben. Der Kunde verantwortet die von ihm freigegebenen Inhalte, Werkzeuge und Prozesse.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Dienstes ist kein bindendes Angebot; der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Zugangsbereitstellung zustande.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Inhalte seiner Endkunden (§ 9). Er informiert seine Endkunden ordnungsgemäß, auch über Sprachaufzeichnung, und holt erforderliche Einwilligungen ein. (2) Er stellt zutreffende Konfigurationsdaten bereit und hält Zugangsdaten geheim. (3) Er nutzt den Dienst nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) oder rechtswidriger Inhalte. (4) Er benennt die verwaltungsberechtigten Personen (Keycloak-SSO, MFA) und verantwortet deren Zugriffe.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt des Anbieters (Ausgang des vom Anbieter verantworteten Rechenzentrums/Dienstes), nicht einschließlich der vom Kunden verantworteten Übertragungswege. Nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet werden: (a) angekündigte planmäßige Wartungsfenster, (b) Ausfälle durch höhere Gewalt, (c) Störungen bei Vorleistern oder Dritten außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, (d) vom Kunden oder dessen Endkunden verursachte Störungen. (2) Geplante Wartung wird angemessen angekündigt und nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt; Wartungsfenster werden zeitlich begrenzt. (3) Support wird werktags (Mo–Fr, außer gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) von 9:00–17:00 Uhr per E-Mail/Ticket bereitgestellt; Reaktionszeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung.
§ 6 Vergütung, Zahlung
(1) Die Vergütung setzt sich aus einer monatlichen Grundgebühr und einer nutzungsabhängigen Komponente (je Kanal/Minute/Nachricht) zusammen; die konkreten Beträge ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung/Bestellung. Die Zahlungsabwicklung kann über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland, EU) erfolgen; insoweit gelten ergänzend dessen Bedingungen. (2) Preise zzgl. gesetzlicher USt. (3) Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug; bei Verzug §§ 286, 288 BGB; Sperrrecht nach angemessener Frist. (4) Preisanpassung: Der Anbieter kann die Preise höchstens einmal jährlich anpassen, gebunden an die Entwicklung näher bezeichneter Kostenbestandteile bzw. eines anerkannten Index; Erhöhungen und Senkungen werden gleichermaßen weitergegeben (Reziprozität). Erhöhungen sind auf 5 % p. a. begrenzt, werden mindestens 6 Wochen im Voraus in Textform angekündigt; übersteigt eine Erhöhung diese Grenze, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu.
§ 7 Nutzungsrechte, geistiges Eigentum
(1) Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit. (2) Rechte an Software, Modellen, Infrastruktur und der Marke „Hunzi" verbleiben beim Anbieter/seinen Lizenzgebern. (3) Kundendaten bleiben beim Kunden/Berechtigten; Verarbeitung nur nach Vertrag und AVV (§ 9).
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Vertrauliche Informationen werden vertraulich behandelt und nur für Vertragszwecke genutzt. (2) Ausnahmen: öffentlich bekannt, rechtmäßig anderweitig erlangt, unabhängig entwickelt, gesetzliche Offenlegung. (3) Dauer: 3 Jahre nach Vertragsende.
§ 9 Datenschutz / Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden verarbeitet, ist er Auftragsverarbeiter, der Kunde Verantwortlicher (Art. 4, 28 DSGVO). (2) Grundlage ist der AVV, der als Anlage Vertragsbestandteil ist; bei Widersprüchen geht der AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor. (3) Unterauftragsverarbeiter und TOM ergeben sich aus dem AVV; Änderungen der Unterauftragsverarbeiter werden mind. 30 Tage vorab mitgeteilt.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gilt Mietrecht für die zeitweise Softwareüberlassung (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. (2) Unerhebliche Minderungen bleiben außer Betracht; Mängel werden unverzüglich nachvollziehbar angezeigt. (3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene (anfängliche) Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch von Vertretern/Erfüllungsgehilfen), die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel.
§ 11 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, nach ProdHaftG und bei Garantie. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Im Übrigen Haftungsausschluss. (4) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Gesamthaftung ist je Schadensereignis auf die in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis vom Kunden gezahlte Vergütung begrenzt. Diese Höchstgrenze gilt nicht, soweit sie den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden unterschreiten würde, und nicht für die in Abs. 1 genannten Haftungsfälle (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit, ProdHaftG, Garantie). (5) Haftung für Datenverlust begrenzt auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung.
§ 12 Laufzeit, Kündigung
(1) Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate ab Bereitstellung des Zugangs, sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist. (2) Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. (3) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Kündigungen bedürfen der Textform. (5) Datenexport/-löschung bei Vertragsende nach Maßgabe des AVV; Audit-Protokolle gemäß dortiger Restfrist.
§ 13 Höhere Gewalt
Keine Haftung für Ausfälle außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs (Vorleister-/Infrastrukturausfälle, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen); unverzügliche Information der anderen Partei.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Recht: Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand: soweit der Kunde Kaufmann/jur. Person d.ö.R. ist, ausschließlich München. (3) AGB-Änderungen: Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert und deutlich hingewiesen. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nur für nicht-wesentliche Anpassungen (z. B. gesetzliche, technische, sicherheits- oder betriebsbedingte Änderungen); Änderungen des Hauptleistungsumfangs oder des Preises bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bzw. richten sich nach § 6 Abs. 4. (4) Abtretung durch den Kunden nur mit Zustimmung des Anbieters. (5) Textform für Änderungen/Ergänzungen. (6) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). Ein Recht zur ergänzenden Vertragsauslegung im Wege geltungserhaltender Reduktion einzelner Klauseln wird hierdurch nicht begründet.